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Leasingrückgabe
Leasingrückgabe - was Sie wissen müssen

Leasing-Rückgabe

Alles, was Sie darüber wissen müssen

Wer ein Fahrzeug least, der muss dieses nach der vertraglich vereinbarten Laufzeit wieder zurückgeben. Wie die Leasing Rückgabe funktioniert und was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie hier. Und sollte doch noch eine Frage offenbleiben, kontaktieren Sie uns gerne per Mail kontakt(at)wunschwagen.de.


Leasingarten und deren Leasing-Rückgabe

In welchen Fällen Sie bei der Leasingrückgabe eine Rückzahlung erhalten können und wann eventuell zusätzliche Kosten entstehen, hängt unter anderem von der Leasingart ab. Es stehen Ihnen zwei Leasingarten zur Auswahl:

  • Restwertleasing
  • Kilometerleasing

Wir erklären Ihnen alles Wichtige über beide Arten und die Fahrzeugrückgabe am Ende des Leasingvertrags.

1. Das Restwertleasing und die Leasing-Rückgabe

Beim Restwertleasing wird bei Vertragsunterzeichnung ein geschätzter Restwert für das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer festgelegt. Dieser wird nicht willkürlich festgelegt, sondern basiert auf Faktoren wie Fahrzeugmarke oder -modell, Laufzeit des Leasingvertrages und Kaufpreis.

Sollte das Leasingfahrzeug bei Rückgabe mehr Wert sein als zu Vertragsbeginn angenommen, erhalten Sie als Leasingnehmer, abhängig von der vertraglichen Vereinbarung, einen finanziellen Ausgleich. Sollte der Wagen hingegen weniger wert sein als zu Beginn angenommen, müssen Sie für die Differenz aufkommen. Sie tragen das Restwertrisiko.

Wenn Sie mehr Planungssicherheit wünschen, sollten Sie einen Blick auf das Kilometerleasing werfen – statt des Fahrzeugwertes entscheiden hier die zurückgelegten und vertraglich vereinbarten Kilometer über eine mögliche Rück- oder Nachzahlung.

2. Das Kilometerleasing und die Leasing-Rückgabe

Beim Kilometerleasing müssen Sie sich über das Restwertrisiko keine Gedanken machen. Das Restwertrisiko liegt hier beim Autohaus oder der Leasinggesellschaft. Abrechnungsgrundlage bei der Rückgabe ist die Kilometerleistung des Fahrzeugs. Sie legen zu Vertragsbeginn mit Ihrem Leasinggeber fest, wie viele Kilometer Sie innerhalb der Vertragslaufzeit mit Ihrem Leasingfahrzeug fahren möchten. Für jeden gefahrenen Kilometer über diese vereinbarte Fahrleistung hinaus, zahlen Sie je nach Vertrag einen festgelegten Centbetrag nach. Unterschreiten Sie die Kilometer, bekommen Sie für jeden Minderkilometer Geld zurück. Sowohl nach oben als auch nach unten gibt es dabei eine Toleranzgrenze. Am besten schätzen Sie Ihre Fahrleistung so realistisch wie möglich ein.

Sollten Sie sich dabei mal verschätzt haben oder ändern sich Ihre Fahrgewohnheiten, können Sie in der Regel auch während der Vertragslaufzeit eine Anpassung der Fahrleistung bei Ihrem Leasinggeber beantragen. Sprechen Sie dazu vorher mit Ihrem Ansprechpartner von wunschwagen.de oder dem Autohaus.


Vorbereitung und Ablauf der Leasing-Rückgabe

Vorbereitung

Zubehör und Unterlagen
Sämtliches Originalzubehör sowie alle Unterlagen und Extras, die Ihnen bei der Fahrzeugübernahme ausgehändigt wurden und besonders Teil des Leasingvertrags sind, müssen auch wieder zurückgegeben werden. Falls vorhanden gehören hierzu insbesondere:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • alle Fahrzeugschlüssel
  • Bordbuch
  • Sommerreifen mit Originalfelgen, Winterreifen
  • ausgehändigte Extra-Ausstattung wie Trennnetz, Laderaumabdeckung, Kofferraumwanne o.ä.

Reparatur von Unfallschäden
Sie haben noch nicht reparierte Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug? Dann sollten Sie diese vor der Fahrzeugrückgabe noch reparieren lassen. Sollten Sie Geld von einer Versicherung für die Reparatur des Schadens erhalten haben, so haben Sie auch Geld erhalten zum Ausgleich der Wertminderung des Fahrzeuges. Diese Summe sollten Sie sich für die Fahrzeugrückgabe beiseitelegen, da die Wertminderung des Fahrzeuges Ihnen in Rechnung gestellt wird.

Professionelle Aufbereitung
Es kann sinnvoll sein, vor Rückgabe eine professionelle Aufbereitung des Fahrzeuges durchführen zu lassen. Präsentiert sich das Auto sowohl innen wie außen makellos glänzend, so lässt dies auf einen pfleglichen Umgang schließen. Die Annahme, dass auch der technische Zustand dementsprechend ist, liegt in diesem Fall nahe. Wird das Auto schon während der Mietzeit regelmäßig einer Innen- und Außenreinigung unterzogen, kann am Ende auch auf eine professionelle Aufbereitung verzichtet werden, die ansonsten durchaus zu empfehlen ist.
Die Kosten von etwa 100 bis 200 Euro für eine professionelle Aufbereitung können eine gut angelegte Investition darstellen. Eine Verpflichtung besteht nicht.

 

Ablauf der Leasing-Rückgabe

  • Terminvereinbarung bei Ihrem Autohaus
  • Fahrzeugbegutachtung und Zustandsermittlung
  • Rückgabe des Fahrzeuges

1. Terminvereinbarung

Terminvereinbarung Autohaus
Ihr Ansprechpartner im Autohaus oder von wunschwagen.de wird frühzeitig vor Ablauf der Leasingdauer mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Übrigens, nicht nur um mit Ihnen über die Rückgabe zu sprechen, sondern auch über die Zukunft Ihrer Mobilität.

 

2. Fahrzeugbegutachtung und Zustandsermittlung

Bei Rückgabe Ihres Leasingfahrzeuges wird eine Zustandsermittlung und ein Gutachten erstellt. Dabei richten sich die Gutachter nach sogenannten „Schadenskatalogen“ der Hersteller. Diese liegen Ihnen ab Beginn Ihrer Leasingdauer vor, beinhalten klare und faire Leitlinien für den akzeptierten Rückgabezustand und bieten 100% Transparenz. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Gebrauchsspuren des alltäglichen und üblichen Gebrauchs akzeptiert werden.

Akzeptierte Gebrauchszustände
Der Fahrzeugzustand muss bei Rückgabe einem alters- und laufzeitentsprechenden Gebrauchszustand entsprechen. Spuren des üblichen Gebrauchs werden akzeptiert.

Beispiele für akzeptierte Gebrauchszustände:

  • Leichte Kratzer an der Lackierung
  • Dellen und Beulen an der Karosserie unter 1 mm Eindringtiefe sowie unter 20 mm Durchmesser
  • Leichte Korrosionsmerkmale an den Felgen
  • Leichte Kratzer und/ oder Schrammen < 20 mm an der Felge ohne Materialabtragung
  • Profil der Sommerreifen ≥ 2 mm

Nicht-akzeptierte Gebrauchszustände
Wenn das Fahrzeug Schäden aufweist, die durch überdurchschnittlichen Verschleiß entstehen, den optischen Gesamteindruck stark negativ beeinflussen und/oder technische Auswirkungen haben, müssen Sie für die Schäden aufkommen.

Beispiele für nicht akzeptierte Gebrauchszustände:

  • Lackschäden bis zur Grundierung
  • Beulen und Dellen an der Karosserie über 1 mm Eindringtiefe sowie über 20 mm Durchmesser
  • Korrosionsschäden
  • Profil der Sommerreifen < 2 mm
  • Bohrlöcher im Sichtfeld im Kofferraum

Die akzeptierten und nicht-akzeptierten Gebrauchszustände können je nach Hersteller variieren.

3. Rückgabe des Fahrzeuges

Ein gut gepflegtes Fahrzeug, welches außerdem in den vertraglich festgelegten Werten liegt, kann ohne Probleme und zusätzliche Kosten am Ende der Laufzeit unbeschwert wieder zurückgegeben werden.